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Freistellungsbescheid

 

"Im Fahrtwind e. V." ist als eingetragener Verein mit selbstlosem Zweck vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Dies bedeutet u. a. das wir Spendenquittungen ausstellen dürfen und die Spender/innen ihre getätigten Spenden steuerlich geltend machen können.

Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt mit der Steuererklärung wiederkehrend überprüft und mit dem Freistellungsbescheid bestätigt.

 

Hier findet ihr unseren aktuellen

Freistellungsbescheid

als PDF-Datei.