Freistellungsbescheid
"Im Fahrtwind e. V." ist als eingetragener Verein mit selbstlosem Zweck vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Dies bedeutet u. a. das wir Spendenquittungen ausstellen dürfen und die Spender/innen ihre getätigten Spenden steuerlich geltend machen können.
Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt mit der Steuererklärung wiederkehrend überprüft und mit dem Freistellungsbescheid bestätigt.
Hier findet ihr unseren aktuellen
als PDF-Datei.